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St. Josef | |||||||
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Der 19. März (St. Josef) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. In Kärnten, Steiermark, Tirol und Vorarlberg wird der Heilige Josef als Landesschutzpatron gefeiert - Schulen, Ämter und Behörden haben in diesen Bundesländern geschlossen. | |||||||
Ort K,St,T,V | |||||||
Weitere Informationen | |||||||